AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Hinweise zur Zahlung der Miete

  1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Ferienhaus bzw. eine Ferienwohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder- falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Vertragspartner sind Gast und der Eigentümer des Ferienobjekts. Die Firma Fredebohm Touristik ist lediglich als Vermittler dieses Vertrages anzusehen.
  3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

3a.)  Der Eigentümer ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder der

Wohnung dem Gast Schadenersatz in max. Höher der vereinbarten Miete zu leisten. Ausgeschlossen ist der Schadensersatz bei behördlichen Anordnungen und höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Brandschäden, Leitungswasserschäden.

  b.) Der Gast kann die Buchung bis einen Tag vor Anreise stornieren. Eine Stornierung der Buchung muss in Textform an den Vermittler erfolgen. Entscheidend für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zugang der Stornierung beim Vermittler. Im Falle einer Stornierung wird generell (auch bei ansonsten kostenfreien Stornierungen) eine Stornogebühr in Höhe von 77,00 € fällig. Diese ist an den Vermittler zu zahlen, bzw. wird mit bereits gezahlten Mieten verrechnet. Kann der Vermittler den durch den Gast stornierten Zeitraum nicht anderweitig vermieten, so sind folgende Stornierungskosten vom Gast zu tragen.

Bis 81 Tage vor Anreise kann die Buchung kostenfrei storniert werden.

Von 80 Tage bis 60 Tage vor Anreise sind Stornierungskosten in Höhe von 50 % des Mietpreises zu zahlen.

Von 59 Tage bis 40 Tage vor Anreise sind Stornierungskosten in Höhe von 70 % des Mietpreises zu zahlen.

Ab dem 39. Tag vor Anreise sind Stornierungskosten in Höhe von 80 % des Mietpreises zu zahlen.

Bei Nichterscheinen des Gastes am Anreisetag, bzw. innerhalb des gebuchten Zeitraums sind 100% des Mietpreises zu zahlen.

Um die Stornokosten für den Gast so gering wie möglich zu halten, empfiehlt der Vermittler den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann auf der Website des Vermittlers vom Gast abgeschlossen werde.

  c.)  Sofern seitens des Landes Niedersachsen oder des Bundes ein Beherbergungsverbot ausgesprochen wird und

        der Vermieter auf Grund dieses Beherbergungsverbots das gebuchte Ferienobjekt nicht zur Verfügung stellen

        darf, hat der Gast ein Anrecht auf Rückzahlung der bereits gezahlten Miete. Sofern der Gast auf Grund von

        behördlichen Anordnungen nicht anreisen darf, der Vermieter das Ferienobjekt jedoch zur Verfügung stellen

        dürfte, gilt automatisch Absatz 3b.).

  1. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Preis anhand der oben genannten Tabelle zu zahlen. Bei anderweitiger Vermietung ist die Stornierungsgebühr in Höhe von 77,- € an den Vermittler zu zahlen.
  2. Die Miete ist wie folgt zu zahlen: Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises muss binnen 7 Tagen nach Abschluss des Mietvertrags an den Vermittler des Ferienobjekts überwiesen werden. Die Restsumme in Höhe von 70% des Mietpreises ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 4 Wochen vor Anreise an den Vermittler des Ferienobjekts zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen (Buchung bis 28 Tage vor Anreise) ist die gesamte Miete sofort nach Buchung fällig. Eine Bestätigung des Zahlungseingangs ist seitens der Firma Fredebohm Touristik nicht vorgesehen. Die Miete ist unter Angabe der Buchungsnummer, dem Namen des Ferienobjekts, dem gebuchten Zeitraum und dem Namen des buchenden Gastes zu überweisen. Die Endreinigung und ggf. die Miete für Bettwäsche und Handtücher werden zusammen mit der Miete an die Firma Fredebohm Touristik überwiesen.

Bei einer Buchung über ein externes Buchungsportal wie z. B. booking.com, feWo-direkt.de etc. können die Stornierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten des jeweiligen Buchungsportals gelten.

  1. Am Abreisetag ist das Ferienobjekt durch den Gast besenrein zu hinterlassen. Der Gast hat das Geschirr abzuwaschen, den Müll zu entsorgen und die Betten abzuziehen. Die abgezogene Bettwäsche ist im Korridor neben der Eingangstür zu deponieren.
  2. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel das bestellte Quartier ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Quartier, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, bis 10.00 Uhr geräumt sein. Bei kurzfristiger Vermietung (bis zu 3 Nächten) ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Aufschlag zu erheben.
  3. Der Gast ist haftbar für die von ihm in der Unterkunft angerichteten Schäden.
  4. Generell ist eine Vermietung an Jugendgruppen nur in Begleitung von mindestens 2 Erwachsenen mit einem Mindestalter von 28 Jahren möglich. Bei Vertragsbruch ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Der Kurbeitrag (Gästeabgabe) wird durch die am Anreisetag gültige Kurbeitragssatzung der Stadt Otterndorf festgelegt. Hier kann es bei Änderungen der Kurbeitragssatzung zu Abweichungen des im Buchungsvertrag genannten Kurbeitrags kommen. Änderungen des Kurbeitrags sind generell vom Gast zu tragen.
  6. Bei Buchung ist durch den Gast zusätzlich zu der Miete und den Mietnebenkosten (Endreinigung, Energiepauschale etc.) eine Buchungsgebühr in Höhe von 30,- € zu zahlen. 
  7. Das Rauchen in Nichtraucher-Ferienobjekten, sowie das Mitbringen von Haustieren in als tierfrei ausgewiesene Ferienobjekte sind strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter eine Pauschale in Höhe von 300,- € für den erhöhten Reinigungsaufwand zu zahlen.
  8. Das Mitbringen von nicht im Gastaufnahmevertrag genannten Haustieren, oder die Erhöhung der Anzahl der mitreisenden Personen ist spätestens bei Anreise mitzuteilen. In als „tierfreie“ deklarierte Ferienobjekte ist das Mitbringen jeglicher Haustiere untersagt.
  9. Das Laden von Elektrofahrzeugen über den Stromanschluss des Ferienhauses/der Ferienwohnung wird ausdrücklich untersagt. Die kalkulierten Preise beinhalten lediglich die Kosten für den normalen Stromverbrauch und nicht das Laden von e-Fahrzeugen. In Otterndorf steht unseren Gästen öffentliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Diese kann durch unsere Gäste kostenpflichtig (je nach Anbieter können unterschiedliche Kosten anfallen) genutzt werden.
  10. Ansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Reise sowohl vom Vermieter als auch vom Gast geltend gemacht werden.
  11. Wir weisen darauf hin, dass gem. DSGVO die personenbezogenen und für die Vertragsdurchführung benötigten Daten des Mieters in unserem Unternehmen gespeichert bzw. an unseren EDV-Dienstleister übermittelt werden. Die Daten müssen gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mindestens 10 Jahre gespeichert werden.
  12. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Otterndorf, Landkreis Cuxhaven, als vereinbart.

Fredebohm Touristik

Inhaber Ole Fredebohm e. K.

Norderteiler Weg 2

21762 Otterndorf

Handelsregister: Amtsgericht Tostedt

HR-Nr.: HRA 204126

Stand 07.12.2023

Zuletzt angesehen